AllgemeIne GeschÄftsbedingungen
1) Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistung der Einzelfirma Seconda Vita by Jessica Vuocolo.
Vertragspartner oder Kunde ist, wer mit Seconda Vita einen verbindlichen Termin vereinbart.
2) Auftragserteilung
Ein Auftrag / Buchung gilt als verbindlich, sobald die Kundin/der Kunde eine Terminanfrage gestellt hat und der Termin durch Seconda Vita telefonisch, persönlich oder durch elektronische Medien bestätigt wurde.
Mit dem Absenden/Stellen einer Terminanfrage geht Seconda Vita von der Kenntnis und Akzeptanz dieser AGB aus.
3) Stornobedingungen/Ausfallentschädigung
Bei einer Absage/Rücktritt seitens der Kundin werden keine Stornogebühren fällig, sofern die Absage bis zu 24 Stunden vor Terminantritt erfolgte. Der Kunde hat durch geeignete Mittel Sorge zu tragen, dass Seconda Vita die Information rechtzeitig erhält.
3.1 Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin
Bei kurzfristiger Absage ohne triftigen, nachgewiesenen Grund müssen wir die Hälfte der entgangenen Einnahme berechnen.
3.2 Nicht-Erscheinen zum Termin
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Termin ohne nachgewiesenem, triftigen Grund wird die entgangene Sitzung voll berechnet.
3.3 Zu spätes Erscheinen am Termin
Wir verstehen, dass es aufgrund persönlicher oder nicht zu vertretender Umstände auch einmal zu Verspätungen kommen kann. Der Kunde hat daher die Pflicht, Seconda Vita rechtzeitig darüber zu informieren.
Fällt eine Verspätung derart aus, dass eine angemessene Behandlung nicht mehr durchgeführt werden kann, behält sich Seconda Vita vor, den Termins als «Nicht-Erscheinen» zu werten und zu stornieren.
Dabei gelten folgende Regeln:
Sitzungsdauer | Stornierung bei Verspätung |
|---|---|
| <30 Minuten | >10 Minuten |
| 30-60 Minuten | >=15 Minuten |
| >60 Minuten | >=20 Minuten |
Bei Verspätungen behält sich Seconda Vita grundsätzlich vor, die Behandlungen entsprechend zu kürzen.
3.4 Neutermine nach Absage, Verspätung oder Nichterscheinen
Wir bieten grundsätzlich im Falle des Nichterscheinens oder der kurzfristigen Absage selbstverständlich einen neuen Termin an. Dieser ist kein Ersatztermin und wird separat berechnet.
4) Zahlungskonditionen
Bei Antritt der Behandlung ist grundsätzlich der volle Betrag der vereinbarten Behandlung fällig. Nach Absprache können separate Zahlungsmodalitäten zur Anwendung kommen, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Seconda Vita behält sich vot, bei Nichtzahlung die Behandlungsleistung einzustellen oder zu verweigern.
5) Preise
Es gelten die Preise gemäss Webseite, Preislisten und Aushang. Der Kunde hat grundsätzlich Anspruch auf eine Quittung/einen Kassenbon nach Bezahlung. Eine formale Rechnung kann auf Nachfrage zusätzlich erstellt werden, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Eine Abklärung der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder Sozialkasse ist Sache des Kunden. Seconda Vita kann hier lediglich auf freiwilliger Basis beraten.
Seconda Vita behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern und anzupassen.
6) Haftung
Seconda Vita haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Der Kunde verpflichtet sich, Beanstandungen unverzüglich und direkt vor Ort anzubringen. Nach Beendigung der Dienstleistung können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Für Unverträglichkeiten wird seitens Seconda Vita keinerlei Haftung übernommen, sofern sie nicht in der Ananmese angegeben wurden.
Etwaige Garantieansprüche an Seconda Vita werden ausgeschlossen.
Seconda Vita übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Ereignisse, die nicht direkt mit dem Aufenthalt im Studio bzw. dessen Räumlichkeiten in Verbindung stehen, insbesondere die nicht in der Verantwortung von Seconda Vita liegen (Beispiel: Höhere Gewalt, Ereignisse von außen, etc.).
Vor Beginn einer Behandlung hat der Kunde einen Anamnesebogen zur Vorabklärung auszufüllen, mit dem er wahrheitsgemäß über Vorerkrankungen und perönliche Umstände Auskunft gibt. Seconda Vita übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Auskunft entstanden sind.
7)Anweisungen des Personals
Sämtliche Geräte der Seconda Vita Behandlungen sind als medizinische Geräte klassifiziert und entsprechend komplex. Den Anweisungen des Personals ist daher unbedingt Folge zu leisten.
Untersagt ist daher auch:
- Das eigenständige Unterbrechen der Behandlung durch Entfernen von Behandlungsgeräten vom Körper ohne Gefahr für Leib und Leben
- Das unerlaubte Hantieren an und mit den Behandlungsgeräten
- Das Verändern von Behandlungseinstellungen
- Das selbständige Aufbringen von Salben, Gelen, Cremes, oder anderen Stoffen ohne Anweisung/Zustimmung des Seconda Vita Personals.
Für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen resultieren, übernimmt Seconda Vita keine Haftung.
Kommt es durch eine Zuwiderhandlung zu Schäden an Geräten, Einrichtungen, etc., haftet der Kunde.
8) Diskretion
Seconda Vita ist ein Ort der körperlichen Behandlung und des Respekts vor der körperlichen Privatsphäre. Das untere Stockwerk ist als Behandlungsebene reserviert und erfordert daher größt mögliche Diskretion.
Kunden werden daher gebeten, sich so lange im Wartebereich im Erdgeschoss aufzuhalten, bis sie vom Personal abgeholt und nach unten begleitet werden.
9) Vorbereitung der Kunden
Für einen Teil der Behandlungen kann es notwendig sein, sich vor dem Termin aus hygienischen oder praktischen Gründen vorzubereiten. Dies wird vor dem Termin mitgeteilt. Kann ein Termin wegen fehlender Vorbereitung nicht durchgeführt werden, so wird er zu den oben genannten Bedingungen storniert.
10) Rücktritt durch Seconda Vita
Seconda Vita hat das Recht, bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurückzutreten, oder einen Ersatztermin anzubieten, sollte es durch betriebliche Maßnahmen notwendig sein. In diesem Fall bietet Seconda Vita einen Ersatztermin ohne weitere Gebühren an.
Sollte kein Ersatz gefunden werden, hat der Kunde die Wahl, abzüglich der bereits erbrachten Leistungen, die bezahlte Gebühr zurück zu verlangen.
Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen, durch den Rücktritt entstandenen Schaden haftet Seconda Vita nicht.
11) Rücktritt durch den Kunden
Ein Kunde, der von einer gebuchten Mehrfach-Sitzung (Abo) aus eigenem Antrieb zurücktritt, hat Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistung, sofern es nicht um ein Aktionsangebot handelt.
Da Abonnementpreise mengenrabattiert sind, wird die bereits in Anspruch genommene Leistung wie Einzelsitzungen abgerechnet. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Rabatt.
Abonnements oder Einzelsitzungen auf Basis eines Aktionsangebots sind nicht erstattungsfähig. Der Kunde hat allerdings weiterhin Anspruch auf die bezahlte Leistung.
12) Änderung der AGB
Seconda Vita ist berechtigt die AGB sowie veröffentlichte Preise jederzeit ohne Voranküdigung zu ändern.
13) Freizeichnung
Jegliche Haftungen für Personen- und Sachschäden werden wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
Chur, den 01.01.2024